Schützenverein St. Hubertus Almsick Anno 1718 e.V.
 
                   
                    
   
 
Vereinsmitgliedschaft

Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Schützenverein St. Hubertus Almsick sind in der Satzung und in der Vereinsordnung beschrieben.

Grundsätzlich kann jeder männliche Bewohner des Vereinsgebiets im Alter von 16 Jahren den Verein beitreten.

Auch bei Wegzug aus dem Vereinsgebiet kann die Vereinsmitgliedschaft fortbestehen.

Ebenfalls ist eine Fördermitgliedschaft für weibliche Bewohner des Vereinsgebiets möglich. Konkretes hierzu kann in der Vereinsordnung nachgelesen werden.

 

Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft/Fördermitgliedschaft

Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft ergeben sich grunds ätzlich aus der jeweils gültigen Vereinssatzung und Vereinsordnung.

Ein kurzer (nicht vollständiger) Überblick ergibt sich aus der folgenden Aufstellung:
  • Wahlrecht auf der Jahreshauptversammlung (gilt nicht für Fördermitgliedschaften)
  • Teilnahme an Vereinsveranstaltungen
    • Schützenfest
    • Pokalschießen
    • Seniorennachmittag
    • Erntedankfest
  • Möglichkeit dem Throngefolge anzugehören bzw. das Amt der Königin zu bekleiden
  • Möglicher Erhalt von Getränkewertmarken bei Vereinsveranstaltungen

Der Antrag für die Mitglied-/Fördermitgliedschaft kann hier heruntergeladen, ausgegedruckt und ausgefüllt beim Schriftführer abgegeben werden.

 



 
 
 
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